München – Jeder Schlaganfall ist ein medizinischer Notfall: Um Leben zu retten und gravierenden Langzeitfolgen möglichst gut entgegenzuwirken, ist eine hochwertige, schnelle Behandlung deshalb unerlässlich. Alle Patienten mit einem akuten Schlaganfall sollten demnach auf einer Spezialstation – einer Stroke Unit – behandelt werden. Das ist ein zentraler Aspekt in der neuen Leitlinie „Akuttherapie des ischämischen Schlaganfalls“, die Experten der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) anlässlich des Weltschlaganfalltags morgen vorstellen. Die Leitlinie beleuchtet auch explizit die Versorgung von Patienten mit flüchtigen Schlaganfallsymptomen, sogenannten transitorisch ischämischen Attacken (TIAs). Zudem geht es darin um eine akute Folge des Schlaganfalls, das sogenannte Post-Stroke-Delir. Das Delir tritt durchschnittlich bei jedem vierten Patienten auf und äußert sich durch Störungen in der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung und im Bewusstsein und führt zu einer fast fünffach erhöhten Sterblichkeit. Da Forschungen dazu bisher rar sind und es kaum standardisierte Therapien gibt, empfiehlt die neue Leitlinie nun ein gezieltes Screening. Die DSG schließt sich an.
Bad Abbach – Eine neue gesetzliche Regelung gibt Patienten seit September 2021 das Recht, sich vor einer Wirbelsäulen-Operation kostenfrei eine ärztliche Zweitmeinung über die Notwendigkeit des geplanten chirurgischen Eingriffs einzuholen. „So können überflüssige Operationen am Rücken vermieden werden“, sagt Professor Joachim Grifka, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik am Asklepios Klinikum Bad Abbach.
Während der Pandemie sind die Zahlen der Wirbelsäulen-Operationen zurückgegangen. Krankenkassenanalysen haben gezeigt, dass es danach keinen Nachholeffekt gab. Das bedeutet, dass einige tausend Wirbelsäulen-Operationen während der Pandemie nicht durchgeführt wurden und auch danach nicht nachgeholt wurden. Um die Indikation zur Operation überprüfen zu lassen, wurde nun die Beratung zur Zweitmeinung bei Wirbelsäulen-Eingriffen gesetzlich verankert.