von Redaktion

VON NICOLA FÖRG

Eine gute Idee, wie die junge Frau fand, die drei eigene Pferde besaß: „Ich mache pädagogisches Reiten für Kinder“. Sie wusste, dass sie das nicht heilpädagogisches oder therapeutisches Reiten nennen durfte, aber sie empfand ihren Weg, der aus Pferdeputzen, Bodenarbeit und Pferdeführen bestand, als pädagogisch. Zwanzig Euro für die halbe Stunde war ja nicht die Welt, trotzdem fiel einer „Mitbewerberin“ das Tun auf und sie informierte das Veterinäramt. Und das informierte die junge Frau, dass sie für ihr Tun „den Elfer“ braucht. „Der Elfer“ ist der Paragraf 11 im Tierschutzgesetz und besagt, dass alle Menschen, die beruflich oder gewerblich mit Tieren zu tun haben, ihre Sachkunde nachweisen müssen. Die junge Frau argumentierte, dass sie damit fast nichts verdiene. Was aber egal ist.

„Planmäßig und gewerbsmäßig mit Tieren zu arbeiten, hat nichts mit dem Gewinn zu tun. Es geht um die Sachkunde, auch wer Verlust macht, muss den Elfer nachweisen“, erläutert Sabine Tralmer, Veterinäroberrätin am Veterinäramt Weilheim-Schongau. Als 2014 die Bestimmung herauskam, dass Hundetrainer den „Elfer“ haben müssen, war Hundeexpertin Sandra Mendler erst einmal konsterniert. „Ich fühlte mich kontrolliert, ich hatte da ja schon 15 Jahre mit Hunden gearbeitet. Und da die Prüfung quasi aus dem Boden gestampft war, war die Vorbereitung gar nicht so einfach. Doch etwas Besseres hätte mir gar nicht passieren können und ich bin ein großer überzeugter Vertreter des ,Elfers‘.“ Dennoch ist am Beruf des Hundetrainers noch viel zu tun. Die IHK plant, das Berufsbild endlich exakt zu definieren. Und Mendler wünscht sich noch mehr Blick auf die Qualifikation der Hundeausbilder. „Es kann doch nicht sein, dass Hund und Mensch Ewigkeiten trainieren und keine Fortschritte machen!“

Man hat den Eindruck, dass so manche/r nicht weiß, ob er/sie den „Elfer“ denn braucht. „Am einfachsten ist es“, sagt Tralmer, „dass man beim zuständigen Veterinäramt erklärt, was man vorhat, und die Mitarbeiter helfen dann weiter.“ Das sog. Fachgespräch mit dem Amtsveterinär besteht am Ende aus einem theoretischen und praktischen Teil. Menschen, die schon einen spezifischen Beruf haben, als Trainer C bei Pferden, Pferdewirtschaftsmeister/in, Tierpfleger/in oder Tiermedizinische/r Fachangestellte/r, wird die Sachkunde zugetraut, dennoch kommen Amtsvertreter, um sich ein Bild von der Haltung der Tiere, der Fütterung, bei Pferden auch dem Zustand und Lagerung von Sätteln und Co. zu machen. Es geht darum, die Haltereigenschaften nachzuweisen.

Beim „Elfer“ ist immer das Veterinäramt im Spiel, auch wenn Sachverständige wie beim Bayerischen Landesverband für Hundesport BLV oder wie Thomas Lücke (s. u.) mit dabei sind. Der Nachweis ist keine Bevormundung, sondern ein Mosaikstein für bessere Tierhaltung.

Seit 2022 gibt es eine verschärfte Hundeschutzverordnung und auch die Vermittlung von Hunden steht im Fokus. Bei Tierheimen ist das klar, sie geben Hunde gegen Schutzgebühr ab und brauchen daher eine Person mit Sachkundenachweis. Schwieriger wird es bei Leuten, die Hunde aus dem Ausland vermitteln. Auch dort muss die Organisation, die dahintersteht, den § 11 erfüllen. Im Idealfall hätte aber auch die Pflegestelle selber einen „Elfer“, zumal oft nicht klar ist, wer denn am Ende die Schutzgebühr bekommt.

Wer gewerbsmäßig ein Tier betreut, fällt an sich auch unter diese Erlaubnispflicht. Per Gesetz werden die mobilen Tierbetreuer nicht explizit erfasst, eine Lücke, aber viele Veterinärämter sehen Parallelen zu mobilen gewerbsmäßigen Hundetrainern und verlangen eine Erlaubnis.

Es ist immer ratsam, das zuständige Veterinäramt zu kontaktieren! Die Welt wird komplexer. Tiere werden auch für Werbespots, für Filme oder in pädagogischen Bereichen (Schulhunde, Hunde im Altersheim) vermarktet – all jene brauchen den „Elfer“.

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