Mehr Kenntnisse sind wünschenswert

von Redaktion

PRIVATHALTER

>> Wer nicht gewerblich mit Tieren umgeht, ist Privathalter. Und für den gilt der Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss 1. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; 2. darf er die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden; 3. muss er über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“ Was im Umkehrschluss heißt: Es wäre für jede Tierart und jede Tierhaltung mehr als wünschenswert, dass die Halter viel mehr Wissen hätten. Jeder Einzelne wäre gefragt, sich vor der Tierhaltung zu informieren – zum Beispiel die Haltungsempfehlungen der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz (TVT) zu studieren, aber auch Vorschriften und die Rechtslage zu kennen! >> Denn noch immer liegen die Kenntnisse über die Haltung und die tatsächlichen Ansprüche der Tiere weit auseinander: „Wenn ich das alles vorher gewusst hätte, hätte ich es wohl gelassen“, hört Sandra Mendler von der Hundeschule Allgäu oft. „Aber nun habe ich ihn doch schon so lieb.“ Aber auch Liebe und Unwissenheit schadet Tieren… >> Link: www.tierschutz-tvt.de (sehr gute Merkblätter)

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