KUPIER-VERBOT

Grausame Entstellungen

von Redaktion

>> Man sieht hie und da noch immer kupierte Dobermänner. Früher waren solche Verstümmelungen bei vielen Rassen (z. B. Dobermann, Boxer, Schnauzer, Dogge und Pinscher) durch die Rassestandards sogar gefordert. Ein grausames Schönheitsideal! Bei der Kupierung des Ohres wird bei einem etwa sieben Wochen alten Welpen eine Kupierschablone angelegt. Überstehende Teile des Ohres werden mit einem Skalpell abgeschnitten. Adern und Nervenstränge werden durchtrennt, die durchtrennten Adern abgedrückt und die Reste des Ohres vernäht. Über zwei bis drei Wochen wird das übrig gebliebene Drittel des Ohres mit Klebeband hochgebunden. Das Kupieren der Ohren ist bereits seit 1986 verboten. >> Das Kupieren der Rute ist auch vom Tierschutzgesetz verboten. Ausnahmen gibt es allerdings für Hunde, die bei der Jagd eingesetzt werden oder aus medizinischen Gründen. Das Kupierverbot gilt europaweit, was aber leider nicht heißt, dass das überall konsequent eingehalten wird. Man kupiert illegal, in Russland und weiteren Länder der ehemaligen Sowjetrepublik wird munter weiter kupiert und meist auch nicht unter Vollnarkose, sondern nur sediert bei vollem Schmerzempfinden. >> Bei kupierten Ohren sind Mittelohr und Innenohr komplett ungeschützt. Das Fehlen der Rute stört auch bei der Kommunikation unter den Tieren und manche Hunde haben lebenslange Phantomschmerzen im Stumpf. >> Mit Inkrafttreten der Tierschutz-Hundeverordnung am 1. September 2001 ist es zudem verboten, Hunde, deren Ohren oder Rute vollständig oder teilweise amputiert wurden, auszustellen oder Ausstellungen mit solchen Tieren zu veranstalten. Allerdings: Je nachdem, welches Land eine Weltausstellung durchführt, wird das auch anders gehandhabt. >> Deutschland, das im Jahr 2017 Ausrichter war, hat das rigoros umgesetzt und deshalb auch Anfeindungen erhalten. Noch ist der Import kupierter Hunde (beispielsweise aus dem Tierschutz) nach Deutschland noch bedingt erlaubt, muss aber unbedingt vorher mit dem zuständigen Veterinäramt abgeklärt werden. >> Eine sogenannte Kupierbescheinigung ist kein amtliches Dokument, kein seriöser Tierarzt könnte so etwas ausstellen, weil er dann ja gegen Gesetze der Europäischen Union verstoßen hätte! Kupierbescheinigungen sind also Pseudoschreiben mit gefälschten Stempeln.

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