AUSSETZEN IST KEIN KAVALIERSDELIKT
Moschusschildkröten bleiben gottlob klein, Hieroglyphenschildkröten wachsen. Sie werden zu groß fürs Aquarium und irgendwie fehlt die Lust und schon landen sie in Seen. „Die Leute reden sich ein, dass sie dem Tier ja was Gutes tun: Zurück in die Natur“, echauffiert sich Thomas Lücke von der Reptilienauffangstation: „Wenn man das Tier zurück in die Natur bringen möchte, dann gerne den Flug nach Nord- und Mittelamerika buchen, da kommt es nämlich her.“
Der Import von exotischen Schildkröten für Tiergärten und die Terrarien reicht bis ins 19. Jahrhundert, erste Aussetzungen gab es schon ab 1950, in Bayern stammt der älteste Eintrag in der Artenschutzkartierung (ASK) aus dem Jahr 1970 vom Eichelsee bei Mainbergheim im Landkreis Kitzingen. Das Projekt Turtle-Spotter der Reptilienauffangstation verzeichnet allein in München und dem näheren Umfeld über 30 Fundorte, mit teils hohen Individuenzahlen. Zu den in Bayern regelmäßig ausgesetzten Schildkröten zählen insbesondere verschiedene Unterarten der nordamerikanischen Buchstaben-Schmuckschildkröte oder auch die Rotwangen-Schmuckschildkröte, die in früheren Jahren die am häufigsten im Handel vertretene Art war. Zwar wurden Importe in die EU bereits 1997 aus Artenschutzgründen verboten, dennoch werden immer wieder neue lokale Vorkommen entdeckt, weil Tiere erneut ausgesetzt wurden.
Schnappschildkröten können in größeren, sauerstoffreichen Gewässern mehrere Jahre überleben. Das bis zu 45 Zentimeter große Panzertier macht ja immer mal von sich reden, wenn es Schwimmer beißt und dann aufwendig nach ihm gesucht wird. Seit 1999 gilt jedoch ein Haltungsverbot für Privatleute. Wer vorher schon eine Schnappschildkröte besaß, musste diese den Behörden melden. All diese Schildkröten sind invasive, gebietsfremde Arten, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität haben, zu heimischen Arten in Futterkonkurrenz stehen oder diese gar töten. Viele Wasserschildkröten sind Allesfresser, die sich auch von Eiern und Larven ernähren. Laubfrosch und Kammmolch können in Gewässern, in denen plötzlich Schildkröten leben, binnen weniger Jahre ausgerottet werden.
Auch Landschildkröten werden in der Natur„entsorgt“. „Landschildkröten würden eventuell den Winter überstehen, das Problem sind Frühjahr und Herbst, denn sie bräuchten stabiles Klima mit einem langsam wärmer werdenden Frühjahr. Unser Wetter mit Föhn und Frost überstehen sie oft nicht“, erklärt Thomas Lücke.
Das Aussetzen oder auch Zurücklassen von Tieren ist kein Bagatelldelikt, sondern stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro bestraft werden kann. Kommt ein Tier dabei zu Tode, droht sogar eine Gefängnisstrafe. Es ist eben nicht „bloß“ eine Schildkröte, es ist ein fühlendes Lebewesen.