München – Eine Fettabsaugung kann unter Umständen von der Steuer absetzbar sein. Dies gilt im Falle einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) und ab dem Jahr 2016, wie der Bundesfinanzhof in der vergangenen Woche mitteilte. Damals wurden die Kosten für diese Behandlungsmethode bei Lipödemen nicht von den Krankenkassen übernommen. Derzeit zahlen die Kassen zumindest bei stärkeren Lipödemen im Stadium III unter gewissen Voraussetzungen. Der BFH verhandelte einen Fall aus dem Jahr 2017, bei dem sich eine Frau nach jahrelanger Erkrankung operieren ließ. Eine konservative Behandlung hatte davor keinen Erfolg gebracht. Die OP-Kosten wollte die Frau dann zusammen mit ihrem Mann als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen. Der BFH gab dem Ehepaar nun Recht – unter anderem weil es sich nicht um eine kosmetische Operation gehandelt habe. Für das Gericht spielte das Stadium der Erkrankung dabei keine Rolle. Lipödeme sind laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) krankhafte Fettvermehrungsstörungen, die nahezu ausschließlich bei Frauen auftreten. Sie sind in der Regel symmetrisch, betreffen Beine und Arme und können insbesondere im Stadium III starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen mit sich bringen.
Berlin – Wirksame Sonnencreme für Kinder gibt es auch schon für wenig Geld. In einer Untersuchung der Stiftung Warentest für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „test“ gehören die beiden sehr guten Produkte zu den preiswertesten. Testsieger sind die Cien Sun Kids Sonnencreme von Lidl und das Sunozon Kids Spray von Rossmann.
Untersucht wurden neben der Einhaltung des Lichtschutzfaktors (LSF) und dem UVA-Schutz auch kritische Inhaltsstoffe. Kein Produkt fiel demnach wegen kritischer Stoffe auf. Geprüft wurden auch die Deklaration und Verpackung und wie sich die Produkte auftragen lassen. Foto: dpa