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Menschen blieb ein Steißbein Qualzüchtung Manx-Katze

von Redaktion

Mitte des 19. Jahrhunderts schockierte Charles Darwin mit der These, dass Mensch und Affe gemeinsame Vorfahren haben und auch Menschen einmal einen Schwanz besaßen. Was damals als Gotteslästerung galt, ist heute wissenschaftlich belegt. Vor circa 25 Millionen Jahren büßten unsere Ur-Ahnen ihr Anhängsel ein. Übrig blieb ein Wirbelfortsatz, den wir heute Steißbein nennen. Vor zwei Jahren gelang es New Yorker Wissenschaftlern, die Gen-Mutation zu entschlüsseln, die dafür sorgte, dass unser Schwanz verschwand. Was die Forschenden an der Grossman School of Medicine nicht erklären können, ist, warum es offensichtlich ein Vorteil für die Ur-Menschen war, hinten ohne unterwegs zu sein. Das Gewebe, das zuvor den Schwanz bildete, formte sich um zum Bindegewebsnetz, das im Beckenboden die inneren Organe an ihrem Platz hält. Das war die optimale Voraussetzung für den aufrechten Gang, für den dann auch kein Hilfsmittel mehr zum Festklammern oder Gleichgewichthalten nötig war. Manchmal jedoch kommt es zum Atavismus: Da die ursprünglichen Gene weiter vorhanden sind, kann es passieren, dass sie in der Embryonalphase aktiviert werden und das Baby mit einem Mini-Schwänzchen zur Welt kommt, das wegoperiert wird.

Infolge einer spontanen Genmutation kann es sehr selten passieren, dass Katzen schwanzlos zur Welt kommen. Diese Tiere sind schlechte Kletterer, weil ihnen der Ausgleich zum Balancieren fehlt, sie haben daher ein höheres Risiko, sich zu verletzen. In den 1960er-Jahren wurden in Großbritannien diese Katzen gezielt weiter gezüchtet und sogar als eigene Rasse unter dem Namen Manx registriert. In Deutschland gilt diese Rasse als Qualzucht, die Vermehrung solcher Katzen ist verboten.

Früher häufig praktiziert wurde bei Hunden das Kupieren, also Amputieren, der Ruten. Dies galt bei bestimmten Hunderassen wie dem Boxer sogar als spezifisches Merkmal. Diese Praxis ist mittlerweile verboten und nur aus medizinischen Notwendigkeiten erlaubt. Gleiches gilt für das Zurechtstutzen von Hundeohren, das seit 1987 nicht mehr zulässig ist. Weiterhin legal ist in Deutschland jedoch die Haltung und der Verkauf solchermaßen verstümmelter Tiere. Um solche Praktiken zu verhindern, hat z. B. die Schweiz ein Importverbot kupierter Hunde erlassen.

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