Wenn die Nachbarn sich wehren

Nicht jeder Mensch mag Katzen! Dabei kann er sich sogar auf das Bundesnaturschutzgesetz berufen. Dort steht: „Wer seine Katze frei herumlaufen lässt in dem Wissen, dass sie zur Vogeljagd neigt, verstößt gegen § 44 Absatz 1, Nummer 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn keine Maßnahmen gegen die

Donnerstag, 11. September 2025

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