München – Es ist nicht nur wichtig die Lebensräume seltener Tiere zu bewahren, ebenso wichtig ist, dass sie sich dort in Ruhe fortpflanzen können. Damit die Natur Vorfahrt hat, gilt für Spaziergänger: Das Betretungsverbot zwischen 15. März und 10. August dient dem Schutz der beiden besonders störungsempfindlichen Vogelarten Flussuferläufer und Flussregenpfeifer. Die gelben Schilder und Leinen stehen da nicht zum Spaß, es geht ums nackte Überleben einer Art! Camper/Griller: Kiesbänke sind keine Grill- oder Übernachtungsplätze. Natürlich will man die Natur erleben, und es ist schön, dass viele ihren Müll wieder mitnehmen. Aber man sollte bedenken, dass womöglich genau unter dem Grillplatz Leben sein kann. Eier der bedrohten Arten können zerstört werden, ohne dass man es merkt. Wer in den sensiblen Zeiten generell von Kiesbänken wegbleibt, auch wenn da kein Verbotsschild steht, ist ein wahrer Naturfreund. Hundebesitzer halten ihren Hund generell in der Setz- und Brutzeit an der Leine. Ein stöbernder Hund auf einer Kiesbank bedeutet das Aus für das Gelege, auch wenn der Wuffi die Küken nicht frisst! Die Altvögel geben die Brut auf. Kanuten/Paddler: Die meisten sind vernünftig, wer in einem Verband organisiert ist, wird gut über Naturschutzverhalten informiert. Aber auch für diejenigen, die ihr Paddelboot beim Discounter gekauft haben, gelten dieselben Regeln. Kein Anlanden auf Kiesbänken wie z. B. an der Litzauer Schleife des Lechs. Bitte melden: Wer das Glück hatte, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer oder einen Gänsesäger zu beobachten, sollte dies dem LBV online melden und kann so das Schutzprojekt unterstützen. nf