Gesundheits-GAU: Sichern Sie sich ab

von Redaktion

Gewappnet für den Ernstfall: Die Rechtsanwälte Dr. Thomas Fritz und Constanze Zientek von der Kanzlei Fritz für Erbrecht und Vermögensnachfolge in München-Nymphenburg erklären, welche Dokumente jeder haben sollte. © Susanne Sasse

München – Eine junge Mutter, geschockt durch den schweren Unfall ihres Mannes, alleine mit den Kindern und ohne Geld, um die Raten des Hauskredits leisten zu können: Dramen dieser Art spielen sich immer wieder ab, weiß Rechtsanwalt und Erbrechtsspezialist Dr. Thomas Fritz aus Nymphenburg. Er warnt: „Das Schockbeispiel des Vaters, der beim Radfahren einen schweren Unfall hatte und lange im Koma liegt, zeigt deutlich: Wer nur ein Testament hat, aber keine Regelungen für den Fall, dass ihm was passiert, ohne dass er stirbt, der kann ohne bösen Willen seine Familie in eine Katastrophe steuern.“ Liegt jemand im Koma, ist er nicht tot, und somit kommt auch keine Regelung aus seinem Testament zur Anwendung, erklärt der Anwalt. Auch dann, wenn jemand nur für eine Zeit lang ausfällt, gibt es einiges zu regeln: Gibt es ein Unternehmen, um das man sich kümmern muss? Gibt es Verbindlichkeiten, die beglichen werden müssen, etwa einen Hauskredit? Stehen wichtige Entscheidungen an? Glück hat, wer Vertraute oder Angehörige hat, die einspringen können, bis man wieder aus dem Koma erwacht oder die Intensivstation verlassen kann. Haben die keine Vollmacht, stehen die Angehörigen und später auch der Betroffene selbst vor enormen Problemen.

Nun aber zurück zum Beispielsfall. Dr. Thomas Fritz erzählt: Der 41-Jährige hatte zwei kleine Kinder und war verheiratet, seine Frau war in seinem Testament die Alleinerbin. Die beiden hatten einen Hauskredit aufgenommen, dessen Raten aber Felix L. alleine beglich, da seine Frau wegen der beiden Kinder ihre Berufstätigkeit aufgegeben hatte. Zwar war das nur als Zwischenlösung geplant, denn sie wollte wieder arbeiten, wenn die Kinder größer sind. Aber zum Zeitpunkt des Radunfalls ihres Mannes lebte die Familie von seinem Gehalt. Nachdem er stürzte, befand er sich monatelang in einem Zustand zwischen Leben und Tod. Doch da er zwar im Koma lag und seine Geschäfte nicht mehr regeln konnte, aber eben noch lebte, griff das Testament nicht. Seine Frau konnte also nicht an sein Konto – und hatte Glück, dass sie sich Geld leihen konnte, bis ihr Mann nach drei Monaten wieder zurück ins Leben fand.

„Ich möchte dazu anregen, über den Ernstfall nachzudenken“, appelliert Anwalt Dr. Thomas Fritz. Denn auch wenn Felix L. gestorben wäre, hätte seine Frau Probleme bekommen. Sie hätte warten müssen, bis sie einen Erbschein bekommt – diese Prozedur kann sich über Wochen hinziehen. „Das absolute Minimum ist eine Bankvollmacht“, betont Dr. Fritz. Richtigerweise hätte der Mann seiner Frau eine Vollmacht über den Tod hinaus geben müssen, damit sie in der Zeit an das Geld auf seinen Konten kommt, in der sie noch keinen Erbschein hat. Noch besser wäre eine Vorsorge- und Generalvollmacht gewesen, zudem eine Patientenverfügung, in der es um lebenserhaltende Maßnahmen geht. Die Anwälte Dr. Thomas Fritz und Constanze Zientek erklären im Folgenden die wichtigen Dokumente.

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