Eine Liste mit den Zugangsdaten ermöglicht es Vertrauten, im Ernstfall die digitalen Daten zu verwalten. © Panthermedia
München – Passwörter, Face-IDs, Zahlencodes für das Mobiltelefon – Krankheit, Koma oder andere unerwartete Umstände können dazu führen, dass jemand für längere Zeit nicht dazu in der Lage ist, seine Online-Accounts bei Facebook, X, LinkedIn, Instagram und so weiter zu verwalten. Erst recht für die Zeit nach ihrem Tod wünschen sich viele Menschen Änderungen bei ihren Online-Auftritten. Wer einen Vertrauten dazu bevollmächtigt, sollte niederschreiben, wer und in welchem Umfang auf die Daten und Accounts zugreifen können soll. „Die Bevollmächtigung wird aber nicht alleine schon dadurch erteilt, dass man einer anderen Person den Benutzernamen und das Passwort mitteilt“, erklärt Dr. Thomas Fritz.
Er rät jedem, sich Gedanken darüber zu machen, was mit seinen Daten geschehen soll, wenn er stirbt. „Hier gibt es einige wichtige Fragen: Was geschieht mit den Fotos und Daten auf der Cloud? Wer soll Zugriff haben?“ Zudem ist es wichtig zu bestimmen, was mit den Online-Accounts geschehen soll. Sollen sie im Todesfall gelöscht oder in den Gedenkmodus gestellt werden? Und was ist bei längerer Krankheit, sollen einige von ihnen für diese Zeit stillgelegt werden? Und wenn sie von einer Vertrauensperson weiterbetrieben werden, was soll diese tun dürfen? Wichtig ist es, eine Liste mit den digitalen Accounts und den Zugangsdaten zu erstellen und sie so zu verwahren, dass sie im Ernstfall von dem Bevollmächtigten gefunden wird.
Zu diesen wichtigen Daten gehören auch PIN-Nummern für Handys und auch E-Mail-Postfächer. Damit der Bevollmächtigte seine Rechtsstellung gegenüber dem technischen Dienstleister nachweisen kann, braucht er eine Vollmacht, die sich inhaltlich auch auf den Zugriff des digitalen Nachlasses erstreckt.
SVS