Der Münchner Konzertsommer wird aufregend. Superstars wie AC/DC, Taylor Swift oder Adele treten live auf. Wer dringend noch Karten sucht, landet oft auf Kleinanzeigenplattformen und Facebook-Gruppen. Doch wie die „Watchlist Internet“ warnt, ist die Betrugsgefahr groß.
Betrügerische Inserate: Da Karten für ausverkaufte Konzerte oft nur noch über Privatpersonen erhältlich sind, nutzen viele Kriminelle diese Situation aus. Sie verkaufen gefälschte Tickets oder vergeben Karten zum Selber-Ausdrucken mehrfach. Besonders in Facebook-Gruppen sind betrügerische Angebote im Umlauf. Kriminelle erstellen Fake-Profile oder nutzen gehackte Konten, um Karten anzubieten. Nach der Bezahlung bricht meist der Kontakt ab. Oder die verschickten Tickets sind Fälschungen mit ungültigen QR-Codes.
Vorabzahlung und Käuferschutz: Beim Kauf fordern die Verkäufer meist eine Vorabzahlung per Banküberweisung oder PayPal. Wenn PayPal genutzt wird, bitten sie um die Nutzung der Funktion „Geld an Freunde oder Familie senden“, um Gebühren zu vermeiden. Dabei verlieren die Zahlenden jedoch den Käuferschutz. Keinesfalls diese Option nutzen! Lieber zahlt man normal „für Waren und Dienstleistungen“ und rechnet die PayPal-Gebühr dazu.
Prüfung der Echtheit: Keinesfalls Karten kaufen, deren QR-Code oder Strichcode in der Anzeige abgebildet ist! Denn diese Codes sind oft gefälscht. Außerdem hat jeder Besucher der Seite die Möglichkeit, den Code abzufotografieren, früh am Einlass zu stehen und damit ins Konzert zu gehen. Danach ist es unmöglich, mit diesem Code Einlass zu bekommen, selbst wenn man die originalen Tickets vorzeigt.
Vorsicht bei Ausweiskopien: Kriminelle verschicken oft Ausweiskopien, um Vertrauen zu erwecken. Diese Dokumente sind jedoch meist gestohlen.
Risiko und Empfehlungen: Der Kauf von Privatpersonen birgt immer Risiken. Wenn es keine Alternative gibt, wird empfohlen, sich mit dem Verkäufer zu treffen. Eine persönliche Übergabe kann Kriminelle abschrecken, bietet jedoch keine Garantie. Außerdem sind viele Tickets personalisiert und müssen beim Veranstalter umgeschrieben werden. Es gibt keine Sicherheit, dass das dann tatsächlich klappt.
Im Betrugsfall: Wer auf Betrüger hereingefallen ist, hat wenig Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Um vielleicht doch entschädigt zu werden, sollte man unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten. JÖRG HEINRICH