AUS DER MEDIZIN

Zahnspange: Das zahlt die Kasse

von Redaktion

Dieses Mädchen trägt eine feste Zahnspange. © Mauritius

München – Schiefe Zähne, Lücken, Überbiss: Kinderzähne auf Abwegen lassen sich in aller Regel mit einer festen oder losen Zahnspange an die richtige Stelle bringen. Doch eine kieferorthopädische Behandlung kann schnell teuer werden. Im Alter von neun bis zehn Jahren sollte jedes Kind einmal beim Kieferorthopäden gewesen sein, lautet der Rat der Initiative Pro Dente. So lassen sich behandlungsbedürftige Fehlstellungen frühzeitig erkennen. Die Behandlung selbst beginnt dann im Alter zwischen 10 und 13 Jahren. Was die Krankenkasse zahlt, hängt vom Schweregrad der Fehlstellung (kieferorthopädische Indikationsgruppen KIG) ab. Gezahlt wird ab KIG 3, 4 und 5. Die Behandlung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahrs stattfinden. 20 Prozent der Behandlungskosten müssen Eltern als Eigenanteil zahlen. Bei mehr als einem Kind in kieferorthopädischer Behandlung reduziert sich dieser Anteil auf 10 Prozent. Bei privat versicherten Kindern hängt es vom Tarif ab, in welchem Umfang die Krankenversicherung die Kosten für eine Zahnspangen-Behandlung trägt. Und: Erst wenn die Krankenkasse den Behandlungsplan genehmigt hat, kann es losgehen. Die Krankenkasse trägt nur die Kosten für die einfachste Variante. Keramik- oder Minibrackets, Bracketversiegelung oder digitaler Gebissabdruck müssen Familien selbst zahlen.
DPA

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