Allein daheim? So bleibt‘s entspannt

von Redaktion

Tipps, wie Tierhalter die Ferienbetreuung organisieren können

Gute Freunde: Tiersitter und Katze sollten sich schon vor dem Urlaub der Besitzer kennenlernen. © Ridolfi/ZZF

Wiesbaden – Sommer ist, wenn die einen ihren Koffer packen – und die anderen die Frage hören: „Kannst du unsere Blumen gießen und die Katze füttern?“ Viele Nachbarn, Verwandte oder Freunde übernehmen gern die Versorgung von Heimtieren, allerdings sollten sich die Tierhalter auf Zeit unbedingt vorbereiten:

„Wer als privater Tiersitter einspringt, übernimmt die volle Verantwortung für die Heimtiere und sollte auf eine sorgfältige Einweisung in alle Aufgaben rund um Fütterung und Pflege achten“, macht Selina Schlierenkamp vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), deutlich.

Zur gründlichen Vorbereitung gehört immer: Das Tierfutter oder spezielle Nahrungszusätze sind ausreichend vorhanden oder wurden (bei Frischfutter wie Gemüse und Obst) auf einer Liste notiert, ebenso wie die Futterration und die Fütterungszeiten. Der Tiersitter ist über die Reinigung des Geheges oder der Voliere informiert, beim Aquarium auch über die Kontrolle von Wasserstand und -temperatur sowie die Filterfunktion.

Für die Vertretung sollten Impfpass, gegebenenfalls Mikrochipkennzeichnung oder Ringnummer und Versicherungspolice, dazu der Kontakt zum Tierarzt und die Ferienadresse, hinterlegt sein.

Nur mal ein paar Minuten am Tag vorbeischauen? Das reicht bei den meisten Heimtieren nicht aus. Die Auslaufzeiten, zum Beispiel bei Kaninchen, gehören ebenfalls auf die Checkliste. Wellensittiche oder Zebrafinken brauchen tägliche Möglichkeiten zu fliegen.

Jedes Tier hat individuelle Vorlieben und Eigenheiten, die beachtet werden müssen. Nicht jede Katze mag intensives Kuscheln. Heimtierexpertin Schlierenkamp empfiehlt eine Eingewöhnungszeit: „Auf diese Weise können sich die Tiere an die neue Betreuung gewöhnen und umgekehrt.“ Geklärt werden muss auch, wer für mögliche Schäden haftet, die das Heimtier im Zeitraum der Betreuung verursacht. Bei der Haftpflicht für Hunde sollte der private Hundehüter mitversichert sein. Eventuell ist das Hüten fremder Hunde auch in der eigenen privaten Haftpflicht eingeschlossen.

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