Notarzt gibt fünf Erste-Hilfe-Tipps für den Ernstfall

von Redaktion

Notärzte fahren in der Silvesternacht jedes Jahr eine Vielzahl von Notfall-Einsätzen. © Mauritius Images

München – Die Silvesternacht ist für die meisten Menschen ein ganz besonderes Erlebnis. Es wird ausgelassen gefeiert, und auch Alkohol ist oft im Spiel – ein häufiger Grund für Silvester-Unfälle, die nicht immer glimpflich ausgehen. „Leider sorgen Leichtsinn und fahrlässiger Umgang mit Böllern jedes Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen“, warnt der Notarzt und DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin. Wichtige Tipps, wie Sie im Ernstfall richtig reagieren:

Verbrennungen: Leichte Verbrennungen, die die Größe der Handfläche des Betroffenen nicht überschreiten, sollten kurze Zeit mit Leitungswasser gekühlt werden. DRK-Bundesarzt Sefrin: „Große Verbrennungen sollen nicht gekühlt werden. Sie sind immer ein Fall für den Notarzt. Wählen Sie sofort den Notruf 112.“

Handverletzungen: Größere Wunden müssen sofort steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust rufen Sie sofort einen Notarzt!

Fingerverlust: Abgerissene Finger sind an Silvester leider keine Seltenheit. Eine schreckliche Vorstellung. Doch wer jetzt richtig reagiert, leistet unter Umständen den entscheidenden Beitrag, dass eine Hand oder ein Finger gerettet werden kann. Prof. Sefrin erklärt den richtigen Umgang: „Den abgerissenen Finger sollte man zunächst in ein möglichst keimfreies Stück Stoff einwickeln. Das kann zur Not ein frisch gewaschenes Stofftaschen- oder Geschirrtuch sein.“ Das legt man dann in einen Plastikbeutel. „Stecken Sie den ersten Beutel in einen zweiten Beutel und füllen die äußere Hülle mit Wasser und Eis auf.“ Das Amputat sollte unter der Wasseroberfläche sein – es darf aber nicht mit Wasser in Berührung kommen.“ Danach muss der Verletzte auf dem schnellsten Weg in die Notaufnahme. Prof. Sefrin: „Dann besteht noch eine gewisse Chance, den Finger zu retten.“

Augenverletzungen: Typische Augenverletzungen an Silvester sind Verletzungen durch eingedrungene Fremdkörper und Verbrennungen. Sefrin: „In beiden Fällen sollte umgehend der Notruf 112 gewählt werden.“ Sein Tipp: „Verbinden Sie bei einer Augenverletzung immer beide Augen, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird.“

Alkoholvergiftung: Maßloser oder ungewohnter Alkoholkonsum kann zu einer lebensgefährlichen Vergiftung führen. „Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn aber jemand zusammenbricht und nicht mehr ansprechbar ist, sollte man sofort Atmung und Puls prüfen und ihn in die stabile Seitenlage bringen. Bleibt die Person bewusstlos, unbedingt einen Notarzt rufen.“ Denn es besteht die Gefahr, dass sie erbrechen und ersticken könnte. Halten Sie den Bewusstlosen unbedingt warm. In einer kalten Silvesternacht droht rasch eine lebensgefährliche Unterkühlung.
DOP

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