Zahnfüllungen ohne Amalgam

von Redaktion

Zahnfüllungen aus Amalgam sind nun verboten. © Panther

Köln – Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen verboten. Hintergrund ist die EU-Quecksilberverordnung. Wichtig zu wissen: Gesetzlich Versicherte haben als Grundversorgung nun Anspruch auf eine amalgamfreie Füllung im Seitenzahnbereich, ohne dass für sie zusätzliche Kosten entstehen. Wer sich für eine höherwertigere Alternative entscheidet, muss die Mehrkosten selber tragen. Bestehende Amalgam-Füllungen müssen aber nicht unbedingt entfernt werden, informiert Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente. Zwar besteht Amalgam etwa zur Hälfte aus Quecksilber. Dieses ist im Amalgam jedoch fest gebunden. Aus ausgehärteten Amalgam-Füllungen tritt kein messbares Quecksilber aus. Nur das Legen und Entfernen von Amalgam-Füllungen setzt geringe Mengen Quecksilber frei. Daher gelte: So lange die Füllungen nicht beschädigt sind, bestehe kein Anlass sie auszuwechseln.
SVS

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