Die 10-Jahres-Regel für Darmspiegelung

von Redaktion

Dr. Herbert Eisenlohr Facharzt für Innere Medizin Gastroenterologe, Ernährungsmediziner Zentrum für Endoskopie Starnberg

Ab 50 Jahren beginnt in Deutschland für beide Geschlechter das reguläre Untersuchungsalter für eine Darmspiegelung im Rahmen der Darmkrebs-Vorsorge. Verläuft die erste Untersuchung ohne Befund, wird eine Zweituntersuchung im Abstand von zehn Jahren empfohlen. Ganz anders ist es aber in Familien, in denen schon was aufgetreten ist. Bei einer Gefahr erblicher Vorbelastung gibt es eine Zehn-Jahres-Regel. Als Faustregel gilt: Bei familiärer Vorbelastung sollte man zehn Jahre vor dem Alter, in dem bei dem Familienmitglied der Tumor diagnostiziert wurde, die erste Darmspiegelung machen. Regulär übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Darmspiegelung zwar erst mit 50 Jahren. Doch mein jüngster Vorsorge-Patient war 25 Jahre jung. Bei dessen Vater wurde mit 35 Jahren Darmkrebs festgestellt, hier gilt eben genau die Zehn-Jahres-Regel. Familiäre Vorbelastung kann man anhand folgender Kriterien feststellen: Enge des Verwandtschaftsverhältnisses zum Erkrankten, Häufigkeit der Erkrankung in der Familie, hier zählt man neben Darmkrebs auch andere bösartige Tumoren, etwa des Magens mit, zudem die Frage, ob ein Familienmitglied unter 50 Jahren an Darmkrebs erkrankte. Zudem ist in jedem Alter und unabhängig von familiärer Vorbelastung immer dann ein Arztbesuch notwendig, wenn Blut im Stuhl gesehen wird.

Artikel 4 von 7