Bei Diabetes können Schwitzen und schwankender Puls Warnsignale sein. © Smarterpix
Frankfurt – Dauerhaft zu hohe Blutzuckerwerte sind nicht nur ein Symptom für Diabetes mellitus, sondern auch eine Gefahr für das Herz, erklärt Diabetologe Prof. Diethelm Tschöpe, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Herzstiftung, und warnt: „Im schlimmsten Fall führt ein unbehandelter Diabetes zu Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzschwäche und plötzlichem Herztod.“ Die Gefahr ist nicht zu unterschätzen, denn nach Schätzungen gibt es derzeit in Deutschland knapp neun Millionen Menschen mit Typ-2-Diabetes, umgangssprachlich auch oft als Altersdiabetes bezeichnet.
Bei Diabetespatienten, die einen Herzinfarkt erleiden, fehlen meist die infarkttypischen heftigen Brustschmerzen oder es kann nur ein leichtes Ziehen oder Brennen in der Brust zu spüren sein, sagt Herzstiftungs-Experte Prof. Tschöpe. Weitere untypische Herzinfarkt-Symptome bei Diabetikern können außerdem „eine unerklärliche Kreislaufschwäche mit Schwitzen, Unruhe oder neu aufgetretenen Puls-Unregelmäßigkeiten“ sein. Auch bei älteren Menschen kann es wegen des verminderten Schmerzempfindens zum Ausbleiben von typischen Symptomen wie etwa Schmerzen in der Brust kommen. Ein stummer oder stiller Infarkt kann die Folge sein.
Grund für das Ausbleiben von Herzinfarkt-Symptomen bei Diabetikern ist eine Schädigung der Nerven durch die erhöhten Blutzuckerwerte. Diese sogenannte kardiale autonome Neuropathie führt zu einer erhöhten Herzfrequenz in Ruhe und einer verminderten Durchblutung des Herzmuskels. Schädigen die erhöhten Blutzuckerwerte Nerven am Herzen, werden Schmerzsignale nicht weitergeleitet. Langjährige Diabetespatienten haben häufig ein sehr schwaches Schmerzempfinden. „Diabetespatienten, aber ebenso Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sollten von ihrem Hausarzt die Herzinfarkt-Risikofaktoren Bluthochdruck, erhöhter Blutzucker, zu hohe Cholesterin- und Triglyceridwerte sowie Übergewicht überprüfen lassen“, rät Prof. Tschöpe. Allgemein rät er zum Gesundheits-Check-up. Diesen bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen ab 18 Jahren einmalig und ab 35 Jahren alle drei Jahre. SVS