IN KÜRZE

Urlaub trotz Demenzpflege

von Redaktion

Pflegepersonen brauchen eine Auszeit. © PantherMedia

Für Pflegepersonen von Menschen mit Demenz ist die Urlaubsplanung oft ein Dilemma: Einerseits würde ihnen eine Auszeit guttun, andererseits trägt man die Verantwortung für einen Menschen, den man nicht für Tage oder Wochen allein lassen kann. Die Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen ist sowohl stationär in einer Pflegeeinrichtung als auch stunden- oder tageweise durch eine Betreuung im eigenen Zuhause möglich. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann von der Familie, Bekannten oder professionellen Pflegekräften übernommen werden. Für eine stationäre Betreuung gibt es Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeeinrichtungen. Die Betroffenen können dort bis zu acht Wochen betreut werden. Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht Pflegepersonen ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3539 Euro zur Verfügung. Beide Leistungen können flexibel genutzt werden. Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden und ist ab Pflegegrad 2 möglich.Gemeinsam mit dem Erkrankten in den Urlaub zu fahren, bietet sich vor allem im frühen bis mittleren Krankheitsstadium an. Dafür muss die erkrankte Person aber gut mit dem Ortswechsel und den damit verbundenen Abweichungen von der gewohnten Routine zurechtkommen.