Sicher Auto fahren trotz Diabetes

von Redaktion

Schulung für den Umgang mit Unterzuckerung – Schnell wirkende Kohlenhydrate immer mitnehmen

Autofahrer mit Diabetes dürfen während der Fahrt nicht in die Unterzuckerung geraten. © imago

München – Die moderne Diabetestechnik und auch Medikamente erhöhen die Sicherheit von Menschen mit Diabetes im Straßenverkehr deutlich. Darauf weist die „Ärztezeitung“ in einem Artikel über eine neue Behandlungsleitlinie hin. „Menschen mit Diabetes sind grundsätzlich fahrtauglich“, erklärte Dr. Friedrich W. Petry, hausärztlicher Diabetologe im Medicum Wetzlar – Zentrum für angewandte Diabetologie. „Viele Menschen mit Typ-2-Diabetes erhalten heute entsprechend den geltenden Leitlinien Medikamente, die fast keine Unterzuckerung mehr auslösen.“ Außerdem können Systeme, die den Glukoseverlauf kontinuierlich anzeigen (CGM) oder die Insulinabgabe automatisch anpassen (AID-Systeme), die Kontrolle optimieren. Überdies gibt es Schulungsprogramme für den Umgang mit Unterzuckerung.

Behandelnden Ärzten wird allerdings empfohlen, Folge- und Begleiterkrankungen wie Nervenschädigungen an den Beinen oder das Schlaf-Apnoe-Syndrom gesondert zu beachten. Bei Menschen mit Hypoglykämierisiko muss laut dem Artikel in der „Ärztezeitung“ ferner der Glukosewert vor Fahrtantritt ausreichend hoch sein (90 mg/dl oder höher, bei Schwangeren mindestens 80 mg/dl). Bei tieferen Werten helfen schnell wirkende Kohlenhydrate, die immer im Auto lagern sollen. Wer ein CGM nutzt, muss unbedingt darauf achten, dass die Alarmfunktion eingestellt und die Alarmgrenze so hoch ist, dass rechtzeitig vor Unterzuckerung gewarnt wird. Bei längeren Fahrten müssen die Glukosewerte regelmäßig kontrolliert werden. Tauchen Anzeichen einer Hypoglykämie auf, muss man anhalten, um sie zu behandeln. Beim Fahren sollte man die Displayanzeige von CGM höchstens antippen, um sie zu aktivieren, das Gerät aber nicht in die Hand nehmen, weil das vom Verkehr ablenken kann.

Wird der Diabetes neu eingestellt oder ein anderes Medikament verschrieben, können für eine gewisse Zeit das Sehen beeinträchtigt werden oder die Glukosewerte stark schwanken. Das kann zum vorübergehenden Fahrverbot führen. Besteht aus medizinischer Sicht keine Fahrsicherheit, muss der Patient ausführlich darüber aufgeklärt werden, dass „derzeit keine motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist“, wie es in der Behandlungsleitlinie heißt.

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