München – Über 56.600 geschützte Tiere und Pflanzen bzw. daraus gefertigte Waren hat der deutsche Zoll im vergangenen Jahr im Gepäck von Reisenden entdeckt und beschlagnahmt. Ein Stück Koralle auf dem Markt gekauft, eine Ledertasche zum Schnäppchenpreis oder die Walsalamie als Delikatesse – viele Produkte sind durch das Artenschutzübereinkommen CITES geschützt. Ihre Einfuhr ist verboten oder streng reguliert. Daran erinnert Sandra Altherr, Biologin und Mitbegründerin von Pro Wildlife in München. Der beste Schutz sei, nichts kaufen, was einmal gelebt hat!