Urteil: Hund wird versteigert

von Redaktion

Süß: Berner-Sennen-Mischling. © Symbolbild: Mauritius

Koblenz – Im Streit um den gemeinsamen Hund hat das Landgericht Koblenz einem getrennten Paar auferlegt, das Tier zu ersteigern. Wie das rheinland-pfälzische Gericht mitteilte, verlangten beide früheren Partner, die Miteigentümerschaft des jeweils anderen an dem Tier aufzuheben. Da die beiden nicht verheiratet waren, sondern in einer Lebensgemeinschaft lebten, konnte das Eherecht keine Anwendung finden.

Laut Gericht kam es nicht infrage, den Berner-Sennen-Mischling im Wechsel bei ihnen unterzubringen, weil beide der Miteigentümerschaft nicht länger zustimmten. Da der Hund selbst auch nicht zu teilen sei, komme konsequenterweise eine Versteigerung des Tiers zwischen den beiden Parteien infrage. Dies liege sowohl im Interesse der früheren Partner als auch des Hunds, denn die Parteien seien völlig zerstritten. Es sei also davon auszugehen, dass bei einem regelmäßigen Aufeinandertreffen der Parteien bei einer Übergabe des Tiers der Hund extreme Spannungen wahrnehmen würde. Dies entspreche nicht dem Tierwohl.

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