Muss eine Maus im Versuchslabor sehr leiden, muss das gut begründet werden. © Gentsch/dpa
Köln – Es klingt wie eine Idee aus einem Frankenstein-Roman: Eine Bonner Professorin wollte zwei lebende Mäuse für acht Wochen aneinandernähen, damit sich der Blutkreislauf der Tiere verbindet. Unglaublich: Der Versuch wurde von der zuständigen Behörde sogar zunächst genehmigt, die Erlaubnis jedoch kurz darauf widerrufen. Die Professorin zog vors Kölner Verwaltungsgericht.
Die Richter verboten das Grauen und sprachen ein Machtwort: Die Versuche seien für die Mäuse nicht lediglich „mittelgradig“, wie es die Professorin in ihrem Antrag behauptet hatte, sondern „jedenfalls schwer belastend“. Es wurden keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt, mit denen das Tierleid gerechtfertigt werden konnte. Zudem stellte das Gericht einen Verfahrensfehler fest: Die zuständige Tierversuchskommission hätte bei der Genehmigung beteiligt werden müssen – dies war nicht geschehen. Die Professorin wollte Malaria erforschen. Die Tiere hätten nach acht Wochen wieder getrennt, getötet und anschließend seziert werden sollen.
„Dass zwei Mäuse operativ miteinander verbunden werden und zwei Monate lang jede Bewegung aufeinander abstimmen müssen, ist offensichtlich ein massiver Eingriff in das Leben der Tiere“, sagt Dr. Johanna Walter, wissenschaftliche Referentin bei Ärzte gegen Tierversuche. „Umso erschreckender ist, dass dieser Versuch zunächst auf Grundlage einer lediglich mittelgradigen Belastungseinschätzung genehmigt wurde. Die Einstufung des Schweregrades ist keine Formalität“, stellt Walter klar. „Sie ist zentral dafür, wie die Belastung eines Tierversuchs bewertet und gegen den behaupteten wissenschaftlichen Nutzen abgewogen wird. Wenn ein derart invasiver Versuch zunächst als lediglich mittelgradig belastend genehmigt wird und ein Gericht später zu einer völlig anderen Bewertung kommt, muss aufgeklärt werden, wie es dazu kommen konnte.“