Mögliche Biberentnahme entzweit Gemüter

von Redaktion

Zum Bericht „Biber beißt Schwimmer im Waldsee“ (Regionalteil):

Nach dem unglücklichen Vorfall mit dem bissigen Biber im Waldsee hat Bürgermeister Adam unverzüglich Herrn Günsche zu Rate gezogen. Herr Günsche, der Biberberater im Landkreis Rosenheim, hat erklärt, dass Biber normalerweise keine Menschen angreifen und im vorliegenden Fall das Tier lediglich seine Jungen schützen wollte. Er vermutet, dass der Verletzte in die Schilfzone am nördlichen Rand des Sees geschwommen ist. Günsche rät, sich von Biberburgen etc. fernzuhalten und sieht keinen Grund zur Panik. Bürgermeister Adam sieht das allerdings anders und will auf Nummer sicher gehen. Ihm liegt das Wohl der Badegäste am Herzen. „Ich bin für die Bürger da“, beteuert der Rathauschef und will, da Hinweisschilder und Absperrungen seiner Meinung nach nicht ausreichen, zu drastischeren Maßnahmen greifen. Deshalb hat er die Tötung des/der Tiere beantragt. Ja, ich weiß, das Vokabular hat sich geändert. Man spricht nicht mehr von Tötung, Tötungsfallen, Abschuss und so weiter. „Entnahme“ sagt man da jetzt. Klingt ja auch viel besser, fast harmlos! Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es streng verboten, Biber zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie „deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten … zu beschädigen oder zu zerstören.“

Da der Biber ein besonders und streng geschütztes Tier ist, kann in Bayern eine nicht unerhebliche Geldstrafe anfallen, sobald ein Tier gefangen, verletzt oder getötet wird. Herr Adam will seiner „Rolle“ als Gemeindeoberhaupt gerecht werden. Da darf man gespannt sein, wie er dieses Problem in Einklang mit dem zitierten Gesetz bringen will.

Rosi Hagenreiner

Amerang

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