Brandenburg/Havel – Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ kann sich nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nicht auf die Rechte von Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften berufen. In einem Berufungsverfahren ging es um die Frage, ob der Verein mit Hinweisschildern am Straßenrand auf seine „Nudelmessen“ hinweisen darf. Er fordert eine Gleichbehandlung mit Kirchen, die Gottesdienstzeiten auf Schildern an Ortseingängen bekannt machen. 2016 hatte das Landgericht Frankfurt/Oder entschieden, dass dem Parodie-Verein die Aufstellung verboten werden darf.