Der Versuch Italiens, Hilfsorganisationen bei der Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer zu behindern, verstößt gegen Völkerrecht. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Es unterstreicht, dass die EU-Mitgliedsstaaten völkerrechtlich verpflichtet seien, bei der Rettung von Menschen in Seenot zusammenzuarbeiten. Zudem müssten sie zivilen Schiffen, die Hilfe leisteten, einen Nothafen anbieten. Die Rückführung geretteter Flüchtlinge und Migranten nach Libyen könnte indes aus Sicht der Gutachter gegen das völkerrechtliche Gebot verstoßen, dass nach der Genfer Flüchtlingskonvention kein Vertragsstaat einen Flüchtling in Gebiete zurückweisen darf, in denen Lebensgefahr besteht. Italien hatte damit gedroht, privaten Seenotrettern die Einfahrt in italienische Häfen zu verweigern, wenn sie den Verhaltenskodex nicht unterzeichnen. Nach Schätzungen werden mehr als 40 Prozent der geretteten Bootsflüchtlinge im Mittelmeer von privaten Hilfsorganisationen aufgenommen. kna