Solardächer dürfen Nachbarn nicht blenden

Sogenannte Solardächer dürfen nicht die Nachbarn blenden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Ein Kläger hatte die Blendwirkung der Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Nachbarhauses beanstandet. Deren Eigentümer muss nun für Abhilfe sorgen (OLG Düsseldorf I-9 U 35/17). In erster Ins

Montag, 10. November 2025

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