Frieda B.: „Mein Mann und ich sind seit 2002 in Rente. Ich bekomme 866 Euro plus 584 Euro Zusatzrente, mein Mann nur 482 Euro, wovon er 181 Euro an die Krankenversicherung DAK zahlen muss. Er ist schwerbehindert. Ich habe eine Behelfswohnung an einen Studenten vermietet und bekomme dafür 600 Euro Miete monatlich. Wir wohnen selbst zur Miete und zahlen 520 Euro. Andere Einnahmen haben wir nicht. Sind wir einkommensteuerpflichtig?“
Es spricht einiges in Ihrer Schilderung dafür, dass Sie nicht einkommensteuerpflichtig sind, aber ohne eine exakte Berechnung lässt sich Ihre Frage nicht abschließend beantworten. Im Jahr 2017 steht Ihnen und Ihrem Mann ein Grundfreibetrag in Höhe von insgesamt 17 640 Euro zur Verfügung, sodass erst bei einem darüber hinausgehenden zu versteuernden Einkommen Einkommensteuer anfällt. Die von Ihnen genannten Einkunftsquellen sind jedoch nicht alle in gleichem Maße steuerpflichtig. Von den Mieteinnahmen sind eventuell noch Ausgaben abzuziehen, die im Rahmen der Vermietung entstehen – man spricht hier von Werbungskosten. Sofern es sich bei den Renten um solche der Deutschen Rentenversicherung handelt, sind diese (vereinfacht gesagt) zu 50 Prozent steuerpflichtig, da der Renteneintritt bereits vor dem Jahr 2005 war. Allerdings unterliegen die Steigerungsbeträge der Renten seit 2005 der vollen Besteuerung. Die Besteuerung der Zusatzrente hängt davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage sie bezahlt wird – dazu bedarf es weiterer Informationen.
Ihrem Mann steht wegen der Schwerbehinderung abhängig vom Grad der Erwerbsminderung ein Pauschbetrag zu, sofern die Behinderung amtlich anerkannt ist. Der Pauschbetrag wirkt sich dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd aus, gleiches gilt für Krankenversicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich deshalb fachkundigen Rat bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein holen.