rückruf

von Redaktion

Weil sie für Babys und Kleinkinder gefährlich sein könnten, sind bei Lidl verkaufte Schnullerbänder zurückgerufen worden. Es handele sich um Artikel der Marke „Lupilu“ mit der Artikelnummer 281251, teilte das Unternehmen Roman Habermann Bijoux-Modische Accessoires mit. Die „Schnullerbänder im Doppelpack“ wurden demnach beim Discounter Lidl seit dem 16. Februar 2017 verkauft. Bei ihnen könnten sich verschluckbare Kleinteile lösen. Außerdem könne durch die Länge der Schnullerbänder nicht ausgeschlossen werden, dass sich Babys und Kleinkinder damit strangulierten. Kunden können den Artikel zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.

Manche Inkassounternehmen berechnen Fantasiegebühren. Dabei seien die Kosten gedeckelt, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Die Kosten richten sich nach der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren, die gesetzlich geregelt sind. Die Rechnungen eines Büros sollten Verbraucher daher immer sorgfältig prüfen. Unberechtigten Forderungen widersprechen Betroffene am besten schriftlich und verwenden ein Einschreiben mit Rückschein, rät die Verbraucherzentrale.

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