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Schmutzige Garagenwände im Blick

von Redaktion

Was die Garagenwände angeht, die stark verschmutzt und von Ihrem Grundstück gut einsehbar sind, so sehe ich (auch aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses oder des Rücksichtnahmegebotes) keine Möglichkeit, insofern eine Säuberung oder gar Verschönerung zu erzwingen. Lediglich der Anblick dieser Garagenwände ist keine Beeinträchtigung des Nachbars im rechtlichen Sinne. Etwas anderes gilt hinsichtlich Ihrer Hecke, die offenbar an der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Wenn die Hecke in das Nachbargrundstück hineinragt oder eine bestimmte Höhe überschreitet, so kann Ihr Nachbar Sie durchaus auffordern, die Maximalhöhe von zwei Metern nicht zu überschreiten beziehungsweise die hinüberragenden Äste oder Zweige zu entfernen. In einem solchen Fall liegt jedoch bereits eine räumliche Einschränkung beziehungsweise Beeinträchtigung des Nachbarn vor, was bei dem bloßen Anblick eines verschmutzten Bauwerks eben nicht der Fall ist.

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