Abfluss-Überlastung kein Rückstau

Eine Versicherung muss einen Ausgleich für Schäden durch Rückstau nur dann bezahlen, wenn Wasser tatsächlich durch die Rohre zurück in einen Raum gedrückt worden ist. War das Rohrsystem nur überlastet und konnte es kein Wasser mehr aufnehmen, handelt es sich dagegen nicht um einen Rückstau, heißt es

Dienstag, 7. April 2026

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