Eine Versicherung muss einen Ausgleich für Schäden durch Rückstau nur dann bezahlen, wenn Wasser tatsächlich durch die Rohre zurück in einen Raum gedrückt worden ist. War das Rohrsystem nur überlastet und konnte es kein Wasser mehr aufnehmen, handelt es sich dagegen nicht um einen Rückstau, heißt es
Dieser Artikel (ID: 472141) ist am 07.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).