Ärger um Hausdurchsuchung bei Bystron

von Redaktion

Justiz ermittelte nach Veröffentlichung von Grafik mit SA-Emblem – Landgericht stuft Vorgehen als rechtswidrig ein

München – Die provokante Grafik ist ein paar Monate alt, aber noch immer hochaktuell. Polizei, Anwälte und Richter diskutieren über den Facebook-Eintrag von AfD-Landeschef Petr Bystron, auf dem die Embleme von Antifa und der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten zu sehen waren. Darüber der Spruch: „Die Nazis sind schon wieder da, sie nennen sich jetzt Antifa.“ Ist Bystron wegen der Verwendung des SA-Bilds etwa ein Anhänger der Nationalsozialisten und muss er bestraft werden?

Die Justiz jedenfalls schickte die Polizei los, nachdem mehrere Privatpersonen laut Staatsanwalt Florian Weinzierl Anzeige erstattet hatten. Der Vorwurf: Verwendung verbotener Symbole. Im Juni läuteten Beamte des Kriminalfachdezernats 4 an Bystrons Wohnung in München – Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts. Bystron selbst war nicht da, aber seine Frau und die Kinder. Die Beamten sicherten eine Festplatte vom Fernseher. Laut Bystron sind darauf Kinderfilme gespeichert. Sonst fand die Polizei offenbar nichts.

Auch in Schleswig-Holstein wurde wegen desselben Falls durchsucht. Der Landtag hob dafür die Immunität des AfD-Manns Volker Schnurrbusch auf, weil die Partei die Grafik auf Facebook geteilt hatte – und Schnurrbusch Verantwortlicher der Seite war.

Das Landgericht München stellte jetzt fest: Der Durchsuchungsbeschluss von Bystrons Wohnung war rechtswidrig. Mit Abbildung des SA-Emblems bekunde er keine Sympathie, sondern kritisiere sowohl Antifa als auch SA. Genauso wäre es erlaubt, ein Hakenkreuz zu zeigen, das im Mülleimer landet.

Der AfD-Chef nutzt das Urteil, um den Rücktritt von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zu fordern. „Er missbraucht sein Amt, um der politischen Konkurrenz zu schaden.“ Unterstellte staatliche Organe würden den Wählerwillen manipulieren, sagt Bystron. Das Innenministerium äußerte sich gestern auf Anfrage nicht.

Die Rücktrittsforderung will der AfD-Chef mit einem zweiten Urteil verstärken, bei dem es um die Beobachtung Bystrons durch den Verfassungsschutz geht. Das Münchner Verwaltungsgericht entschied, dass die Behörde die Beobachtung nicht hätte öffentlich machen dürfen. Im Urteil steht aber auch, dass die Überwachung an sich legal sei. Der Hintergrund: Bystron hatte Sympathien für Aktionen der „Identitären Bewegung“ (IB) bekundet. Die wird ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet, da Verdacht auf rechtsextreme und verfassungsfeindliche Einstellungen bestehe.

Bystron sieht sich zu Unrecht in die rechte Ecke gestellt. „Gute Aktionen“ der Identitären zu loben, bedeute nicht automatisch, irgendeine Ideologie zu unterstützen, sagt er. „Das ist Teil des politischen Diskurses.“

Die Auseinandersetzung um die Grafik mit dem SA-Emblem wird weitergehen. Die Staatsanwaltschaft teilt die Einschätzungen des Landgerichts nicht, das Verfahren laufe weiter. Auch Bystron will weitermachen und Wahlbeobachtern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) Unterlagen übergeben. Die OSZE hatte angekündigt, nach 2009 heuer wieder ein Expertenteam zur Bundestagswahl zu schicken. Es gehe um Fragen der Wahlkampffinanzierung und der Gleichberechtigung, nachdem unter anderem die AfD immer wieder bemängelte, benachteiligt zu werden. Sebastian Dorn

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