Immobilienbesitzer müssen Bäume auf ihrem Grundstück regelmäßig kontrollieren. Die Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass niemand durch herabfallende Äste zu Schaden kommt, erklärt die Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Verantwortlich sind Eigentümer aber nur für Schäden, die jeder Laie erkennen kann, befand das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 12 U 7/17). In dem Fall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche geparkt. Das Auto wurde von einem herabfallenden Ast beschädigt. Das Gericht entschied: Immobilienbesitzer müssten die Bäume zwar einer Sichtprüfung unterziehen. Verantwortlich für Baumschäden sind sie aber nur, wenn sie Krankheiten des Baumes übersehen, die jeder Laie erkennt – also etwa abgestorbene Teile, Rindenverletzungen oder sichtbarer Pilzbefall. dpa