Seit Mitte Juni können Urlauber im EU-Ausland ihr Handy fast so nutzen wie zu Hause – die Roaminggebühren gehören der Vergangenheit an. Ein Teil der Kunden des Anbieters O2 musste aber eine SMS an das Unternehmen schicken, um von diesen neuen Vorschriften profitieren zu können. Deshalb will der Verbraucherzentrale Bundesverband nun gegen die Telefónica-Marke klagen. O2 wies die Kritik zurück: Die Regelung entspreche den Vorgaben. Betroffen sind O2-Kunden mit einem sogenannten alternativen Tarif – sie haben vor Mitte Juni einen speziellen Vertrag geschlossen oder ein zusätzliches Paket gekauft, um im Ausland günstig zu telefonieren, auch im Nicht-EU-Ausland. afp