Wenn Gepäck verloren geht, ist der Frust bei Passagieren groß. Air Berlin steht wegen einer Häufung der Fälle zurzeit am Pranger. Auch andere Unternehmen sind betroffen. Gründe für die störanfällige Beförderung gibt es viele. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
-Geht heute mehr Gepäck verloren als früher?
Das kommt auf den betrachteten Zeitraum an. In den vergangenen beiden Jahren ist die Zahl der Fälle zumindest in Europa gestiegen. Hier kommt es im weltweiten Vergleich besonders häufig zu Gepäckverlusten, wie eine Studie des belgischen Unternehmen Sita zeigt. Waren es statistisch gesehen 2015 noch 7,8 verlorene Koffer pro 1000 Passagiere, kletterte die Zahl abhandengekommener Gepäckstücke vergangenes Jahr auf 8,1. Wesentlich besser sieht es in Nordamerika (2,7 Koffer) und in Asien (1,8 Koffer) aus. „Der höhere Wert in Europa liegt vor allem an den vielen Umstiegen an den Drehkreuzen“, sagt Peter Drummond von Sita. Ein weiterer Grund seien die vielen Terminals, die im Vergleich zu Asien über keine modernen Gepäcksysteme verfügten. Zugleich betont er aber, dass vor zehn Jahren noch doppelt so viele Koffer verschwunden seien: 2007 wurden 16,6 verlorene Koffer auf 1000 Fluggäste gezählt. Länderspezifische Zahlen kann Sita nicht vorlegen. Dem Luftverkehrsexperten Heinrich Großbongardt zufolge finden 47 Prozent aller Gepäckverluste an Drehkreuz-Flughäfen statt – etwa dann, wenn das Terminal gewechselt werden muss.
-Warum gehen Gepäckstücke überhaupt verloren?
Verlorenes oder verspätetes Gepäck kann viele Gründe haben. Beim Check-in kann beispielsweise das falsche Ziel angegeben werden. Auf dem kilometerlangen Gepäcktransport können aufgegebene Reiseutensilien dann auf ein falsches Band, in einen anderen Transportwagen oder gar in ein komplett anderes Flugzeug geladen werden.
-Gibt es Unterschiede zwischen den Fluggesellschaften?
Bei Austrian Airlines kämen nur 0,6 Prozent aller Gepäckstücke nicht zeitgleich mit dem Passagier an, heißt es bei der Fluggesellschaft. Lufthansa und Air Berlin verweisen ebenfalls auf positive Zahlen. Hier würden 99 Prozent der Gepäckstücke zugestellt. Die Zahlen von Air Berlin sind allerdings aus dem Jahr 2016 und damit womöglich veraltet. In den vergangenen Monaten war es bei der Fluggesellschaft vor allem am Flughafen Berlin-Tegel zu Verzögerungen gekommen. Der Wechsel des Bodenpersonals hatte dort zu massiven Problemen bei der Gepäckzustellung geführt. Die Folge waren verspätete Abflüge, Ausfälle und lange Warteschlangen am Gepäckband. Als Grund für das Kofferchaos nannte die zuständige Firma Aeroground Personalengpässe. Mitte Juli entschied Air Berlin, einen Teil der Gepäckabfertigung wieder vom alten Dienstleister Wisag vornehmen zu lassen. Derzeit verhandelt Aeroground mit Air Berlin über eine Entschädigungszahlung für die entstandenen Verzögerungen. „Wir sind im Gespräch“, sagte ein Sprecher der Flughafen München GmbH – das Unternehmen ist die Muttergesellschaft von Aeroground. „Wir haben aber noch keine Vereinbarung unterzeichnet“, sagte der Sprecher.
-Liegt das Problem also bei den Dienstleistungsfirmen?
Wisag und Aeroground, die zu den größten Bodendienstleistern in Deutschland zählen, äußern sich zurückhaltend. Aufgrund der Themenkomplexität sei eine pauschale Antwort nicht möglich, so eine Wisag-Sprecherin. Auch bei Aeroground verweist eine Sprecherin lediglich auf unterschiedliche Gründe. Dazu zählten Flugverspätungen, technische Probleme bei der Gepäckförderanlage oder eben auch Schwierigkeiten bei der Bodenabfertigung.
-Welche Rolle spielt der Preisdruck in der Branche?
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht die Fluggesellschaften in der Verantwortung: „Seit der Markteröffnung durch die EU-Kommission drücken die Airlines permanent die Preise weiter nach unten“, sagt Katharia Wesenick von Verdi. Der Preisverfall habe innerhalb der vergangenen fünf bis zehn Jahre bei bis zu 30 Prozent gelegen. Das habe zur Folge, dass Arbeiter fehlten oder unzureichend qualifiziert seien.
-Welche Folgen hat das für Verbraucher?
Für Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist die Sache klar: „Für den Verbraucher ist die Airline der Vertragspartner und somit ist diese hier auch in die Pflicht zu nehmen.“ Dem Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin, Edgar Isermann, zufolge sind Bodendienstleister oder Flughäfen im rechtlichen Sinn nur „Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Beförderungsvertrags“.