Was in den Obazden darf – und was nicht

Seit der Obazde ein Produkt mit geschützter geografischer Angabe ist, hat er ein eigenes Kapitel im Markenblatt des Deutschen Patentamts. In Heft 43, Teil 7e, Seite 22 458 steht, was in den Obazden (eingetragene Schreibweisen: Obazda und Obatzter) darf und was nicht. Verpflichtend sind: mindestens 4

Mittwoch, 8. April 2026

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