Seit der Obazde ein Produkt mit geschützter geografischer Angabe ist, hat er ein eigenes Kapitel im Markenblatt des Deutschen Patentamts. In Heft 43, Teil 7e, Seite 22 458 steht, was in den Obazden (eingetragene Schreibweisen: Obazda und Obatzter) darf und was nicht. Verpflichtend sind: mindestens 40 Prozent Camembert und/oder Brie, Butter, Paprikapulver und/oder Paprikaextrakt sowie Salz. Freigestellte Zutaten: Zwiebel, Kümmel, andere Gewürze und Kräuter, Rahm, Milch und Bier. Weiteres Kriterium: Die Verarbeitung der gesamten Zutaten muss in Bayern stattfinden.
Auch eine Zubereitungsanleitung steht im Markenblatt: Camembert und/oder Brie bis zur gewünschten Stückigkeit zerkleinern und dann mit den übrigen Zutaten zu einer homogenen und streichfähigen Masse vermischen, die – Obacht – eine hellorange Farbe hat. Obazda enthalte erkennbare Stücke von Käse, Geruch und Geschmack seien würzig-aromatisch. Und für Brotzeit-Anfänger gibt’s noch einen Hinweis: Obazda wird traditionsgemäß kalt verzehrt. Dass auch ja keiner auf dumme Gedanken kommt.
Der Obazde ist übrigens lange nicht das einzige geschützte Produkt aus Bayern: Schrobenhauser und Abensberger Spargel fallen ebenso in die Kategorie wie Bayerisches Bier, Nürnberger Lebkuchen, Schwäbische Maultaschen, Fränkischer Karpfen oder die Bayerische Brezn. dg