Plädoyers im Schleuserprozess

Kleine Fische oder eiskalte Verbrecher?

von Redaktion

Von Monika Kretzmer

Traunstein – Von dem dreijährigen Mohamad gibt es ein letztes Foto. Er trägt eine Rettungsweste, hält eine Trillerpfeife in der Hand. Er hat sich gefreut, auf das Boot zu steigen. Eine Reise nach Griechenland – und in ein besseres Leben. So hatten es ihm seine Eltern erklärt. Doch es wurde eine Reise in den Tod. Mohamad saß mit seinen Eltern, Onkel, Tante und Cousins in dem Schlauchboot, das in der Nacht auf den 20. September 2015 im Mittelmeer von einem Frachtschiff gerammt wurde. 13 Menschen ertranken. Auch Mohamad. Sein Vater hat als einziger in der Familie überlebt – und sagte in dem Prozess vor dem Landgericht Traunstein als Zeuge aus.

An seine Aussage erinnerte die Staatsanwältin Jennifer Pöschl in ihrem Plädoyer. Die Aussagen der drei Männer auf der Anklagebank waren für sie nicht glaubhaft. Sie hatten zum Prozessauftakt Ende Juni beteuert, nur Handlanger der Schleuserbande gewesen zu sein. Einem 27-Jährigen wird vorgeworfen, die Flüchtlinge im türkischen Izmir an die Bande vermittelt und dafür mitkassiert zu haben. Ein 34-Jähriger wird angeklagt, weil er das Geld, das die Schleuser eingenommen haben – bis zu 1200 US-Dollar pro Flüchtling – in Berlin verwaltet haben soll. Mitangeklagt ist außerdem ein 24-Jähriger. Er hatte das gekenterte Boot gesteuert, beteuert allerdings, von den Schleusern dazu gezwungen worden zu sein. Zumindest was den 27-jährigen Hauptangeklagten angeht, ist sich die Staatsanwältin sicher, dass es das Gericht nicht mit einem „kleinen Licht“ zu tun habe. „Wir haben einen großen Schleuser auf der Anklagebank sitzen“, betonte sie. Er habe seinen Hauptstandort in einem Hotel in Izmir gehabt und von dort aus alles organisiert. Und er habe einen großen Kundenkreis gehabt. Genau wie der 24-Jährige habe er sich im Sinn der Anklage (lebensgefährliches Einschleusen von Flüchtlingen mit Todesfolge in 13 Fällen) schuldig gemacht. Sie forderte für den 27-Jährigen zwölfeinhalb Jahre Haft, für den 24-Jährigen sechseinhalb Jahre. Der 34-Jährige müsse sich wegen Beihilfe verantworten, sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten betonte, es handle sich bei dem 27-Jährigen allenfalls um einen Helfer der Schleuser, keinesfalls um einen Mittäter. Er forderte ein Strafmaß von drei Jahren. Der Anwalt des 24-jährigen Bootsführers betonte, sein Mandant habe sich höchstens den Schleuserlohn für die Überfahrt sparen wollen und müsse freigesprochen werden. Der Anwalt des bereits vorbestraften 34-Jährigen plädierte ebenfalls auf Freispruch. Sein Mandant habe lediglich Geld anderer Flüchtlinge für sie verwaltet.

Das Gericht wird am Freitag entscheiden, ob Handlanger oder Mitglieder einer internationalen Schleuserbande auf der Anklagebank sitzen. Es wird das erste Urteil in Deutschland gegen mutmaßliche Schleuser sein.

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