soziales

Mehr Geld für pflegende Rentner

von Redaktion

von Rolf Winkel

Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut, meist von Ehefrauen und Töchtern. Die Pflege ist für die Angehörigen oft ein Vollzeitjob. Dafür gibt es vom Staat neben dem Pflegegeld einen kleinen Ausgleich bei der Sozialversicherung – vor allem bei der Rente.

Rentenansprüche

Diese erwirbt, wer einen Angehörigen betreut, der mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die Pflege muss dabei zehn oder mehr Stunden in der Woche in Anspruch nehmen und an mindestens zwei Tagen erfolgen. Weiterhin gilt: Wer mehr als 30 Stunden in der Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, erwirbt keine zusätzlichen Rentenansprüche.

Besonders hoch sind die Rentenansprüche, wenn ein Angehöriger die Pflege komplett selbst übernimmt – ohne Einschaltung eines Pflegedienstes. Dann bringt beim höchsten Pflegegrad 5 ein Jahr Pflege im Westen eine rund 30 Euro höhere Monatsrente. In Ostdeutschland ist es etwas weniger. Mindestens bringt ein Jahr Pflege 5,40 Euro mehr Monatsrente. Dies gilt für den Osten bei Pflegegrad 2, wenn zusätzlich ein professioneller Dienst hilft.

Senioren-Ausschluss

All das gilt allerdings im Standardfall nicht für die wohl größte Gruppe unter den pflegenden Angehörigen: Rentner, die ihren Ehepartner und manchmal auch ihre hochbetagten Eltern oder Geschwister pflegen, sind im Regelfall vom Rentenplus ausgeschlossen. Wer nämlich das reguläre Rentenalter überschritten hat und bereits die volle reguläre Altersrente erhält, erwirbt durch die Pflege keine Rentenversicherungsansprüche.

Beispiel: Nehmen wir Elvira Meyer aus Hamburg. Die Rentnerin ist 67 Jahre alt und bezieht monatlich 683 Euro brutto Altersrente. Seit zwei Jahren betreut sie ihren Ehemann, der nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist und neuerdings in Pflegegrad 4 eingestuft ist. Da sie bei der Pflege keine professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, erhält ihr Mann das volle Pflegegeld in Höhe von 728 Euro. Das Geld fließt in ihre gemeinsame Haushaltskasse. Eine Aufstockung ihrer Altersrente könnte sie gut gebrauchen, bei Pflegegrad 4 könnte ihr ein Pflegejahr ein monatliches Rentenplus von 20,90 Euro bringen. Dies gilt jedoch nicht für Elvira Meyer. Denn die 67-Jährige erhält bereits die volle Altersrente.

Bezug von Teilrente

„Ausgeschlossen vom Rentenplus sind allerdings nur die Pflegenden im regulären Rentenalter, die eine Vollrente beziehen“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Für Teilrentner gilt der Ausschluss nicht.“

Wichtig ist dabei: Alle Renten können auch als Teilrenten in Anspruch genommen werden. „Möglich sind Teilrenten zwischen zehn und 99 Prozent“, so Manthey. Auch Elvira Meyer sollte diese Möglichkeit nutzen. Es reicht, wenn sie – solange sie ihren Mann pflegt – auf ein Prozent ihrer Rente verzichtet. Dann erhält sie eine 99-Prozent-Teilrente. Ihre monatliche Rente würde dann um 6,83 Euro gekürzt.

Formloser Wechsel

Die Folge: Schon ein einziges Jahr Pflege würde ihr im nächsten Jahr ein schönes Rentenplus bringen – und zwar lebenslang 20,90 Euro monatlich. Mit jedem weiteren Jahr entsprechend mehr. Das in einem Kalenderjahr erwirtschaftete Rentenplus wird am 1. Juli des Folgejahrs gutgeschrieben.

Wenn ihr Ehemann später doch ins Pflegeheim ziehen muss, kann sie wieder auf die Vollrente umsteigen. „Sowohl der Wechsel in eine Teilrente als auch der spätere Wechsel in die Vollrente können formlos beantragt werden“, erklärt Manthey. Die Rente wird dann jeweils ab dem Folgemonat umgestellt.

Mehr Informationen

unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 50 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 18. August. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Pflegende Rentner“ an: Versandservice, Lerchenstr. 8, 86938 Schondorf

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