Computer-Software ab 2018 besser steuerlich absetzbar

Wer Computerprogramme für den Beruf braucht, kann die Kosten dafür künftig besser steuerlich geltend machen. Derzeit gelte Standardsoftware mit einem Nettoanschaffungswert von bis zu 410 Euro als sogenanntes Trivialprogramm, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahlerin Berlin. Das heißt: „Die A

Artikel 166 von 187
Dienstag, 21. April 2026

30 Tage einmalig 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und jederzeit kündbar
Zum Angebot

3 Monate einmalig 36,90 €

  • Mindestlaufzeit 3 Monate,
  • danach monatlich kündbar
Zum Angebot
66% Rabatt sichern!

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.