München – VdK-Präsidentin Ulrike Mascher hat jede Menge Beispiele parat. Geschichten, die sie seit Anfang des Jahres gehört hat. Seit die große Pflegereform in Deutschland in Kraft getreten ist. Da wäre zum Beispiel die 65-Jährige, die nach mehreren Schlaganfällen morgens zweieinhalb Stunden braucht, um sich zu waschen und anzuziehen. Sie bekommt vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen aber keinen Pflegegrad zugesprochen – weil sie ja noch selbstständig ist. Und damit auch keine Unterstützung.
Ein anderes Beispiel: Pflegende Angehörige, die einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz für ein Familienmitglied haben, während sie im Urlaub sind. Doch es gibt in ganz Bayern nur noch 796 Kurzzeitpflegeplätze in Heimen. Die Chancen, einen zu bekommen sind minimal. „Die Umsetzung der neuen Pflegegesetze hat bisher viele Verlierer produziert“, sagt Mascher. „Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige Ansprüche nur auf dem Papier haben, weil es die Angebote vor Ort gar nicht gibt.“ Und mit „vor Ort“ meint sie in Bayern.
Wer beispielsweise im neuen Pflegegrad 1 eingestuft wird, hat Anspruch auf Entlastungsleistungen im Wert von 125 Euro pro Monat. Das Geld bekommen Pflegebedürftige aber nicht überwiesen, sie müssen erst einen anerkannten Dienstleister finden. „Und das gleicht einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen“, berichtet Mascher. Es gebe zwar 650 Angebote für Entlastungsleistungen, das seien aber vor allem Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Angehörigengruppen und Helferkreise. Angebote für Pflege- oder Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es kaum. VdK-Mitglieder berichteten ihr, dass es Monate dauere, einen Anbieter zu finden. „Pflegebedürftige und Angehörige fühlen sich zu Recht verschaukelt, weil sie Entlastungsleistungen in Aussicht gestellt bekommen haben, die aber nirgends zu kriegen sind“, kritisiert Mascher. „Gerade im niederschwelligen Bereich muss noch vieles energisch nachgebessert werden.“
An die Staatsregierung stellt die VdK-Präsidentin konkrete Forderungen: Betroffene müssen in absehbarer Zeit das Angebot vorfinden, auf das sie ein Recht haben. Zulassungskriterien für kleinere Dienstleister müssten nach realistischen Maßstäben überarbeitet werden. Und bestehende Angebote sollten an einer zentralen Stelle einsehbar sein – denn auch daran mangele es aktuell noch. Der VdK Bayern fordert schon lange, in jedem Landkreis mindestens einen Pflegestützpunkt einzurichten, der unabhängige Beratung anbietet. Darauf gibt es seit 2009 einen Rechtsanspruch, betont Mascher.
Der Sozialverband präsentiert seine politischen Forderungen ganz bewusst wenige Wochen vor der Bundestagswahl. „Das Wählerpotenzial der Älteren sollte keine Partei unterschätzen“, betonte der Landgeschäftsführer des VdK Bayern, Michael Pausder. 36,1 Prozent der Wahlberechtigten sind älter als 60 Jahre – damit sind sie die größte und zuverlässigste Wählergruppe. Er warnte vor einer weiteren sozialen Spaltung Deutschlands, sollten die Parteien die sozialen Themen ausklammern. Neben der Überarbeitung der Pflegereform fordert der VdK für die nächste Legislaturperiode eine Ausweitung der Mütterrente und einen eigenen Freibetrag von 200 Euro in der Grundsicherung für Rentenleistungen. Sollte der Freibetrag für die Mütterrente nicht kommen, garantierte Mascher der nächsten Bundesregierung jede Menge Ärger. Außerdem müsse der Rentensinkflug gestoppt werden. „Wenn das Rentenniveau nicht stabilisiert wird, verliert die gesetzliche Rentenversicherung – die wichtigste Säule der Alterssicherung – immer mehr an Tragfähigkeit und damit an Glaubwürdigkeit“, warnt Mascher. Es sei kein gutes Zeichen, dass im Wahlprogramm der Union nichts „Substanzielles“ zur Rentenpolitik oder Altersarmut zu finden sei.