Auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren, um sich einzufädeln. Auch nicht bei zäh fließendem Verkehr. Wer mit einem nachfolgenden Auto zusammenstößt, muss für den Schaden aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Essen hervor, auf das der ADAC h
Dieser Artikel (ID: 463417) ist am 12.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).