verkehrsrecht

Autobahn: Einfahrer muss warten

Auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren, um sich einzufädeln. Auch nicht bei zäh fließendem Verkehr. Wer mit einem nachfolgenden Auto zusammenstößt, muss für den Schaden aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Essen hervor, auf das der ADAC h

Mittwoch, 29. April 2026

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