verkehrsrecht

Autobahn: Einfahrer muss warten

von Redaktion

Auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren, um sich einzufädeln. Auch nicht bei zäh fließendem Verkehr. Wer mit einem nachfolgenden Auto zusammenstößt, muss für den Schaden aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Essen hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 14 C 188/16). Im vorliegenden Fall wechselte ein Autofahrer bei Stop-and-go vom Beschleunigungsstreifen auf die Fahrspur. Er baute auf das Reißverschlussverfahren. Doch das nachfolgende Auto machte keinen Platz. Es kam zum Unfall. Der auf die Autobahn Einfahrende forderte nun Schadenersatz von der Versicherung des anderen. Die verweigerte das und sah die Alleinschuld beim Einfahrenden. Das Gericht gab ihr Recht. Denn in solchen Situationen hat der Fließverkehr auf der Autobahn Vorrang.

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