Der Chef darf einen Arbeitnehmer nicht wegen einer Krankheit abmahnen. Zulässig ist diese Warnung nur wegen eines Fehlverhaltens, auf das der Arbeitnehmer Einfluss hat – also beispielsweise wegen Unpünktlichkeit oder Alkohol am Arbeitsplatz. Darauf macht die Arbeitnehmerkammer Bremen aufmerksam. Bei wiederholten Verstößen droht die Kündigung. Wer eine unberechtigte Abmahnung erhält, kann sich dagegen wehren: mit einer schriftlichen Gegendarstellung, die erklärt, warum man die Abmahnung nicht für gerechtfertigt hält. Arbeitnehmer sollten außerdem verlangen, dass der Chef die unberechtigte Abmahnung zurücknimmt und aus der Personalakte entfernt. dpa