Ein thesaurierender Fonds sammelt die Erträge im Fondsvermögen an. Sie werden nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Während bei inländischen Fonds die Fondsgesellschaft die Abgeltungssteuer auf die thesaurierten Erträge abführt, ziehen ausländische Fondsgesellschaften diese nicht für den deutschen Fiskus ein. Diese Erträge muss der Anleger jedes Jahr selbst über die Steuererklärung beim Finanzamt abrechnen. Doch selbst wenn Sie dies jedes Jahr gemacht haben, müssen Sie beim Verkauf des Fonds aufpassen, sonst zahlen Sie womöglich zu viel Steuer. Denn dann überweist die Bank, bei der Sie Ihr Depot haben, für sämtliche Wertzuwächse des Fonds Abgeltungsteuer an das Finanzamt. In diesen Zuwächsen sind die thesaurierten Erträge enthalten, auch wenn Sie sie schon selbst abgerechnet haben. Mit dieser Regelung will der Fiskus vermeiden, dass Thesaurierungen aus Jahren unversteuert bleiben, in denen der Anleger sie womöglich nicht angegeben hat. Die zu viel gezahlte Steuer können Sie sich nur über die Steuererklärung zurückholen. Ab 2018 ändert sich die Besteuerung von Fonds. Dann sollen ausländische und inländische Fonds gleichgestellt und die Steuererklärung einfacher werden.