Unerlaubte Anrufe: Telefonwerbung ist seit 2009 nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers erlaubt. Dies muss vor dem Anruf vorliegen und kann nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Ein Trick ist, dass sich die Anrufer auf eine angebliche Einwilligung berufen, die der Verbraucher
Dieser Artikel (ID: 462679) ist am 14.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).