Unerlaubte Anrufe: Telefonwerbung ist seit 2009 nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers erlaubt. Dies muss vor dem Anruf vorliegen und kann nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Ein Trick ist, dass sich die Anrufer auf eine angebliche Einwilligung berufen, die der Verbraucher etwa bei der Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel abgegeben habe. Bei Werbeanrufen darf zudem die Rufnummer nicht unterdrückt werden, damit sie leichter zurückverfolgt werden kann. Verstoßen Firmen gegen diese Regeln, drohen Bußgelder. Die Höchstgrenze liegt seit 2013 bei 300 000 Euro. Eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann mit Bußgeldern bis zu 100 000 Euro geahndet werden.
Klingeln an der Haustür: Mit verschiedenen Behauptungen stehen Direktvertriebler auch gerne vor Haustüren. „Einige gehen so weit, dass sie den Bewohnern vorlügen, ein Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer bekannter Unternehmen zu sein“, warnen Verbraucherschützer und raten:
-Keine Vertreter in die Wohnung lassen
-Nicht per Vorkasse bezahlen
-Niemals etwas unterschreiben, was man nicht versteht
-Wenn man unsicher ist, lieber nicht unterschreiben
Regeln bei Telefonverträgen: Verträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, können Kunden in der Regel widerrufen, heißt es bei den Verbraucherzentralen. Damit seien Kunden nicht mehr an den Vertrag gebunden. „Die Widerrufsfrist beträgt in diesen Fällen mindestens 14 Tage.“ Sie beginne mit Vertragsschluss, aber nicht bevor Kunden die Ware erhalten hätten und der Unternehmer über das Widerrufsrecht informiert habe. Wurden Kunden nicht über das Widerrufsrecht informiert, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. sh