München – Im Streit um das Kirchenasyl will Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) keinen bayerischen Sonderweg. Es sei sein Wunsch, „dass Bayern nicht vorprescht“, versicherte eine Sprecherin der Staatskanzlei am Montag in München. Das Thema werde bei der nächsten Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst besprochen. Die Frage, ob Seehofer diesbezüglich den bayerischen Justizbehörden Weisung erteilen werde, ließ die Sprecherin unbeantwortet. Aus dem Justizministerium und von den Generalstaatsanwaltschaften kamen unterdessen Entspannungssignale.
Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, die bayerische Justiz habe großen Respekt vor dem humanitären Einsatz der Kirchen für Flüchtlinge. Dies gelte auch für das Kirchenasyl, das aber kein rechtsfreier Raum sei. Man strebe eine „saubere rechtliche Lösung“ an, „die möglichst bundeseinheitlich vollzogen wird“. Im Übrigen gingen die Staatsanwälte „sehr behutsam“ vor und berücksichtigten die Umstände jedes Einzelfalls. Die Verfahren seien verhältnismäßig und trügen den Besonderheiten der persönlichen Gewissensentscheidung Rechnung. Damit entsprächen sie dem, was dem Ministerpräsidenten wichtig sei. Seehofer hatte am Samstag in Kempten im Kirchenasyl engagierten Pfarrern und Kirchengemeinden seine Unterstützung bekundet und „radikale Schritte“ wie Ermittlungen gegen Pfarrer angesichts der wenigen Fälle als nicht gerechtfertigt bezeichnet. Die SPD und der Bayerische Flüchtlingsrat interpretierten dies als „Einlenken“ und forderten Seehofer dazu auf, nun auch seine Partei sowie die Justiz auf diesen Kurs zu bringen.
Der Sprecher des Justizministeriums hob hervor, bisher habe noch kein einziger Pfarrer in Bayern wegen eines Kirchenasyls einen Strafbefehl erhalten. Was die Kirchenvorstände betreffe, seien Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Kempten in kein Ermittlungsverfahren gegen Personen gemündet. Weitere derartige Ermittlungen würden von den Staatsanwaltschaften „nicht beabsichtigt“. Zur Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren wegen Kirchenasyl in Bayern lägen keine Daten vor.
In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten die drei bayerischen Generalstaatsanwaltschaften, es gebe für sie keine Weisung aus der Regierung. Das Legalitätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit würden auch künftig Richtschnur für die Staatsanwaltschaften sein.
Die Ständige Vertreterin des evangelischen Landesbischofs und Münchner Regionalbischöfin, Susanne Breit-Keßler, hält Ermittlungen gegen Kirchenasyl-Verantwortliche für „fragwürdig“. Sie sei dankbar, wenn die bayerische Staatsregierung wahrnehme, dass das Kirchenasyl eine „gewissenhafte, vor Ort entschiedene Nothilfe“ sei, die vom Rechtsstaat aus guten Gründen toleriert werden sollte, sagte Breit-Keßler. Sie verstehe Seehofers Aussage so, dass er zu einem behutsamen und besonnenen Umgang mit dem Kirchenasyl rate. Er erkenne an, dass in evangelischen Gemeinden nur wenige Dutzend Personen im Kirchenasyl untergebracht seien – dass das Instrument Kirchenasyl also nur in Ausnahmefällen eingesetzt werde. „Zugleich sage ich ausdrücklich: Kirchenasyl ist kein Versteckspiel und auch kein religiös motivierter ‘Widerstand’“, sagte die Regionalbischöfin. kna/epd