Verfassungsgericht zweifelt an EZB

Klarstellung muss her

von Redaktion

Monat für Monat wirft die Europäische Zentralbank (EZB) 60 Milliarden Euro auf den Kapitalmarkt. Ende dieses Jahres werden es insgesamt 2,28 Billionen Euro sein, die zum allergrößten Teil in den Ankauf von Staatsanleihen fließen. Der Gedanke, dass es sich um eine (der Notenbank verbotene) Staatsfinanzierung handelt – er ist nicht gerade abwegig.

Durch ihr massives Eingreifen in einen vormals funktionierenden Markt hat die EZB ein zentrales Regulativ außer Kraft gesetzt: Dass der Zins, den ein Staat für seine Kredite bezahlen muss, das Risiko widerspiegelt, das der Gläubiger eingeht. Dank Notenbank-Intervention können sich auch europäische Krisenländer wie Italien oder Spanien billig verschulden – die EZB wird die Anleihen schon aufkaufen. Nebenwirkung des teuren Programms: Der Anreiz der südlichen Eurostaaten, ihre Haushalte zu sanieren, sinkt, je leichter die Schuldenlast wiegt.

Gut, dass jetzt auch das Bundesverfassungsgericht Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Intervention hat und den – erfahrungsgemäß freilich EZB-freundlichen – Europäischen Gerichtshof zur Klärung dieser Frage anruft. Da die juristischen Mühlen langsam mahlen, wird ein abschließendes Urteil möglicherweise erst fallen, wenn die EZB ohnehin das Ende für ihr Anleihenkaufprogramm einläutet. Dennoch ist eine Klarstellung wichtig. Die EZB hat die Probleme von Banken, Unternehmen und Schuldenstaaten – nebenbei: auf dem Rücken der Sparer – in die Zukunft verlagert. Und für diese Zukunft muss außer Zweifel stehen, was Notenbanken dürfen – und was nicht.

Corinna Maier

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