Amtsgericht verhindert Freilassung

Frankfurt/Main – Ein hochgradig terrorverdächtiger Tunesier kommt trotz Aufhebung seines Haftbefehls durch den Bundesgerichtshof nicht auf freien Fuß, sondern muss in Abschiebehaft. Das hat das Amtsgericht Frankfurt zumindest bis zum 23. Oktober angeordnet, wie Gerichtssprecher Frank Richter mitteil

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Mittwoch, 22. April 2026

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